Medizinrecht – Behandlungsfehler und Arzthaftung.
Medizinrecht verbindet juristische Genauigkeit mit medizinischem Verständnis – beides bringe ich mit.
Womit ich Ihnen helfe.
Studienschwerpunkt Medizinrecht und Zusatzqualifikation im Medizin- und Pharmarecht.
Behandlungsfehler und Arzthaftung
Als Patient stehen Sie mir mit meinem medizinischen Fachwissen zur Seite, wenn ärztliches Handeln Haftungsfragen auslöst.
Vertragsarztrecht
Beratung von Ärzten und Praxen zu den rechtlichen Anforderungen an die vertragsärztliche Tätigkeit.
Arzneimittelrecht
Klärung der komplexen Anforderungen rund um Zulassung und Einsatz von Arzneimitteln.
Krankenhausrecht
Unterstützung von Krankenhäusern in den rechtlichen Anforderungen des Klinikbetriebs.
So gehe ich vor.
Erstgespräch
Sie schildern die Behandlung oder den Sachverhalt – vertraulich und diskret.
Prüfung
Ich prüfe den medizinischen Sachverhalt und die rechtlichen Erfolgsaussichten.
Gutachten
Wo nötig, wird ein medizinisches Gutachten eingeholt.
Vertretung
Ich vertrete Ihre Ansprüche gegenüber Versicherer, Klinik oder Gegenseite.
Was Mandanten zuerst fragen.
- Ich vermute einen Behandlungsfehler – was sollte ich zuerst tun?
- Sichern Sie Behandlungsunterlagen und ärztliche Dokumentation und lassen Sie den Fall anwaltlich einschätzen. Ob ein Fehler vorliegt, klärt in der Regel ein medizinisches Gutachten.
- Vertreten Sie auch Ärzte und Kliniken?
- Ja. Neben Patientinnen und Patienten berate ich Praxen und Kliniken im Vertragsarzt-, Arzneimittel- und Krankenhausrecht.
Ihr Fall gehört in erfahrene Hände.
Ein Anruf genügt für den ersten Termin – in Saarbrücken oder bundesweit fernmündlich.