Verkehrsrecht – Schaden ersetzt, Strafe so gering wie möglich.
Nach einem Unfall kommt es darauf an, dass der Schaden vollständig ersetzt und die Strafe so gering wie möglich ausfällt.
Womit ich Ihnen helfe.
Von der Schadensregulierung über den Führerschein bis zur Verteidigung nach einer Verkehrsstraftat.
Schadensregulierung nach dem Unfall
Ich veranlasse das Erforderliche, damit Ihnen der entstandene Schaden ersetzt wird – auch gegenüber ausländischen Versicherungen.
Führerschein und Punkte
Bei drohendem Führerscheinentzug, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg kläre und vertrete ich Ihre Interessen.
Bußgeld und Verkehrsstraftat
Ich setze mich dafür ein, dass die Strafe nach einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat so niedrig wie möglich ausfällt.
Kauf und Verkauf von Fahrzeugen
Beratung rund um den Kauf oder Verkauf von Gebrauchtwagen und Neufahrzeugen – Klärung aller damit verbundenen Rechtsfragen.
So gehe ich vor.
Erstgespräch
Sie schildern den Unfall oder den Vorwurf – telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei.
Prüfung
Ich prüfe Haftung, Versicherungslage und die Erfolgsaussichten.
Geltendmachung
Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend.
Vertretung
Reicht es nicht, vertrete ich Sie gegenüber Bußgeldstelle oder Gericht.
Was Mandanten zuerst fragen.
- Meine Versicherung kürzt das Sachverständigenhonorar – ist das zulässig?
- Nicht ohne Weiteres. Eine pauschale Kürzung mit Verweis auf eine fehlende Verbandsmitgliedschaft kann unwirksam sein. Ein von mir erstrittenes Urteil des AG Moers zeigt, wie sich das abwehren lässt.
- Ich hatte einen Unfall im Ausland – lohnt sich ein Anwalt?
- Ja. Auch gegenüber ausländischen Versicherungen setze ich Schadensersatz und Schmerzensgeld durch und kümmere mich um die zuständige Regulierungsstelle in Deutschland.
Ihr Fall gehört in erfahrene Hände.
Ein Anruf genügt für den ersten Termin – in Saarbrücken oder bundesweit fernmündlich.