Kürzung des Sachverständigenhonorars wegen fehlender Mitgliedschaft im BVSK?
Gegnerische Versicherungen kürzen nach einem Verkehrsunfall gern das Sachverständigenhonorar. Ein selbst erstrittenes Urteil des AG Moers zeigt, wie sich das abwehren lässt.
Angelehnt an das von mir erstrittene Urteil vom 31.07.2024 – Amtsgericht Moers, Az.: 562 Cs 165/24.
Immer wieder werden nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung die geforderten Sachverständigenkosten mit der Begründung gekürzt, der Sachverständige sei nicht Mitglied im Bundesverband der Sachverständigen (BVSK).
Warum die pauschale Kürzung nicht trägt
Geschädigte dürfen einen qualifizierten Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Auf eine Verbandsmitgliedschaft kommt es dabei nicht an. Eine pauschale Kürzung mit diesem Hinweis ist rechtlich nicht haltbar.
Was das für Sie bedeutet
Wurde Ihr Sachverständigenhonorar gekürzt, lohnt sich der Widerspruch. Der vollständige Beitrag mit den Einzelheiten des Verfahrens und den Argumenten gegenüber der Versicherung ist auf anwalt.de veröffentlicht.